Einleitung zum Mietprozess
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Mietprozess nach neuer Zivilprozessordnung ZPO
Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 01.01.2011 regelt der Bund das materielle Mietrecht (OR) und das mietrechtliche Verfahren (ZPO).
Die ZPO schreibt vor, dass die meisten Prozesse im ordentlichen und im vereinfachten Verfahren durch ein vorangehendes Schlichtungsverfahren eingeleitet werden müssen (ZPO 197). Für Streitigkeiten aus der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen schreibt die ZPO eine paritätisch zusammengesetzte Schlichtungsbehörde vor (Miet-Schlichtungsbehörde).
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» Detaillierte Informationen zur Schweizerischen Zivilprozessordnung ZPO
News zum Mietrecht
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